AGB

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Angebote

Preis-Angebote sowie Angaben über Vorräte und Liefertermine sind freibleibend und jederzeit widerruflich.Letztere werden nach Möglichkeit eingehalten, jedoch sind Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen. Alle Aufträge bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

Zahlungen

Zahlungen sind ausnahmslos an uns direkt zu leisten. Skonto bei Barzahlung muß ausdrücklich auch der Höhe nach vereinbart sein. Sein Abzug ist nur berechtigt, wenn alle bis zum Zeitpunkt der Skontozahlung fällig gewordenen Rechnungen spätestens gleichzeitig beglichen werden. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Wechsel gelten nicht als Barzahlung; sie werden nur nach Vereinbarung entgegengenommen, und zwar erfüllungshalber, Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für rechtzeitige Vorlage und Protest übernehmen wir keine Haftung. Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur mit unserer Zustimmung zulässig.

Lieferung

Wird eine vereinbarte Lieferfrist von uns überschritten, so kann der Besteller nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm zu setzenden Nachfrist, die mindestens 3 Wochen betragen muß, vom Vertrag zurücktreten. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist der jeweilige Versandort. Der Abschluß einer Transportversicherung bleibt dem Käufer überlassen. Mängelrüge: Beanstandungen, die nicht auf Transportschäden beruhen, werden nur innerhalb 2 Wochen nach Empfang der Ware angenommen, vorausgesetzt, daß mit dem Zuschnitt oder der Verarbeitung der gelieferten Ware noch nicht begonnen wurde. Handelsübliche oder geringe Abweichungen in Qualität, Gewicht, Dicke, Breite, Ausrüstung, Musterung und Farbe können als Mängel nicht anerkannt werden. Bei versteckten Mängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Garantie

Für Linoleum-Bauware von 2,0 mm an und Kunststoffbeläge übernimmt der Hersteller eine Garantie bis zu zwei Jahren, vom Zeitpunkt der Lieferung an gerechnet; einwandfreier Unterboden, Verwendung geeigneter Klebemittel, sachgemäßes Verlegen, normale Beanspruchung und ordnungsgemäße Pflege vorausgesetzt. Die Verantwortung für die Oberbeläge kann nur im Rahmen der Verpflichtungen des Lieferanten übernommen werden. Reklamationen können nicht anerkannt werden, wenn es sich um zweite Wahl oder um einen Sonderposten handelt und die Gebrauchstüchtigkeit der Ware nicht entscheidend beeinträchtigt ist oder der Mangel bei der Preisgestaltung bereits berücksichtigt wurde. Reklamationen wegen Beein-trächtigungen, die nach dem Stand der Technik unvermeidbar sind, können ebenfalls nicht anerkannt werden. Die bei Velours-Teppichböden in einzelnen Fällen nach der Verlegung auftretenden bleibenden Schattierungen (sog. shading) stellen keinen Mangel dar, da die Ursache weder material- noch herstel-lungsbedingt ist.

Rücklieferung und Umtausch

Diese sind grundsätzlich ausgeschlosssen. Ausnahmen bedingen unsere ausdrückliche Zustimmung und können nur für unbeschädigte und unbearbeitete Ware gelten. Es werden dann 1 O % des Warenwertes als Bearbeitungsgebühr berechnet.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen gegen den Käufer, gleichgültig aus welchen Rechtsgründen sie herrühren mögen, einschließlich der Nebenforderungen (bei Zahlung durch Scheck/Wechsel bis zur Einlösung) Eigentum der Firma Farben Schmitt GmbH. Die aus dem Weiterverkauf gegen den Dritten entstandenen Forderungen gehen sicherheitshalber mit allen Nebenrechten und Sicherungen auf uns über, ohne daß es einer besonderen Vereinbarung im Einzelfall bedarf. Wir sind verpflichtet, die Forderung insoweit zurückzuübertragen, als der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachgekommen ist. Bis zur Mitteilung, daß wir die Forderung selbst geltend machen wollen, ist der Käufer zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Diese Ermächtigung kann jederzeit, insbesondere bei Verzug des Käufers, widerrufen werden. der Käufer übereignet jetzt schon den Erlös bzw. den Anspruch auf den Erlös. Der Käufer ist verpflichtet, jede bevorstehende oder erfolgte Beeinträchtigung der Rechte aus dem erweiterten und verlängerten Eigentumsvorbehalt, wie z.B. durch Globalzessionen oder Zwangsvoll-streckungen, uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen und den Dritten auf unsere Rechte hinzuweisen. Gerichtsstand-auch im Urkunden-und Wechselprozeß-Koblenz

Farben Schmitt GmbH